In diesem Jahr hat die deutsche Justiz hart an der Zensurküste zurückrudern müssen: nachdem bereits, nach einer zunächst dramatischen Ankündigung seitens Verleiher Universum, "Hobo with a Shotgun" bisher NICHT beschlagnahmt wurde und sogar Patrick Lussiers 3D Slasher-Neuaufguss von "My Bloody Valentine" entbeschlagnahmt und von der Liste B der BPJM entfernt werden musste, darf sich auch Kinji Fukasakus Klassiker "Battle Royale" in Freiheit wähnen. Nach einer längeren Frist auf der B-Liste hatte Staatsanwaltschaft im April einen Beschlagnahmebeschluss gefasst.
Dies ließ Rechteinhaber Capelight nicht auf sich sitzen und stellte nun erfolgreich eine Beschwerde gegen diesen Beschluss. Weiterhin plant Capelight weitere rechtliche Schritte und kündigte auf seiner Facebookseite an, womöglich doch noch einmal "in diesem Jahrzent" eine ungeschnittene 18er Fassung von "Battle Royale" regulär in die Läden zu bringen. Da drücken wir wie immer beherzt die Daumen.
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