Nach über vier Jahren des Prozessierens kann sich Senator und die Filmindustrie über einen Sieg der Kunstfreiheit in Deutschland freuen. Der kontroverse Film "Rohtenburg", der eine fiktionalisierte Version der Geschichte des Kannibalen von Rothenburg, Armin Meiwes, ist, darf nun in Deutschland gezeigt werden. Der Bundesgerichtshof gab damit dem Kunstanspruch dem Vorzug vor den Persönlichkeitsrechten von Meiwes, der gegen die Produktion geklagt hatte.
Ob Senator den Film nun doch noch einmal ins Kino bringt oder lieber direkt auf DVD/Blu-Ray veröffentlicht, ist noch nicht bekannt.
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